Eintragung in der Wählerevidenz

                                                                                                                                                                 Wien, im Juli 2024

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher im Ausland!

Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland können unter den nachfolgenden Voraussetzungen mittels Briefwahl an einer Wahl teilnehmen:

1) Sie haben spätestens am betreffenden Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet.
2) Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
3) Sie sind am betreffenden Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde mit aktueller Adresse eingetragen.

Falls bisher noch keine Eintragung in der Wählerevidenz vorhanden oder deren maximale Gültigkeitsdauer (10 Jahre) abgelaufen ist, können Sie einen Antrag auf (Wieder-)Eintragung in die Evidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde stellen.

Der Antrag ist ehestmöglich bei der jeweils zuständigen österreichischen Gemeinde zu stellen (in Wien bei der Magistratsabteilung 62, wahl@ma62.wien.gv.at).Das Wählerevidenz-Antragsformular samt Ausfüllanleitung mit Erläuterungen, welche Gemeinde für Sie zuständig ist, finden Sie unter anderem auf dem Webportal des Außenministeriums. Bitte machen Sie auf dem Formular im Feld 2 neben „Wählerevidenz“ und neben „Europa-Wählerevidenz“ ein Kreuz. Dann können sie sowohl an bundesweiten Wahlen als auch an Europawahlen teilnehmen.
Auf dem Formular können Sie im Feld 17 gleichzeitig eine automatische Zusendung von Wahlkarten („Wahlkartenabo“) für maximal 10 Jahre beantragen.


Wichtig: Bei Adressänderungen müssen Sie der zuständigen Gemeinde Ihre aktuelle Adresse für die Wahlkartenzusendung mitteilen. Erfolgt bei einem Wahlkartenabo aufgrund einer falschen Adresse eine Fehlzustellung der Wahlkarte, kann dies dazu führen, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte ehestmöglich an Ihre Gemeinde.


AUSSTELLUNG DER WAHLKARTE FÜR DIE BRIEFWAHL
Bei aufrechtem Wahlkartenabo ist kein Wahlkartenantrag erforderlich; die Zusendung der Wahlkarte erfolgt automatisch.
Nur falls kein aufrechtes Wahlkartenabo besteht, sollten Sie Ihre Wahlkarte ehestmöglich bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Die meisten Gemeinden ermöglichen neben der
Antragstellung per E-Mail oder Telefax mittlerweile auch eine einfach und rasch durchführbare Onlinebeantragung, zum Teil auch auf ihren Webseiten.


Die Beantragung einer Wahlkarte ist auch über die App https://www.oesterreich.gv.at/ueber-oesterreich.gv.at/faq/app_digitales_amt.html möglich, für die eine qualifizierte elektronische Signatur („ID Austria“) und ein Smartphone benötigt werden. Mit der ID Austria können Sie durch eine sogenannte „Selbstauskunft“ auch ihre Eintragung in die Wählerevidenz bzw. in das Wählerverzeichnis abfragen. Ebenso können Sie damit eruieren, ob eine Wahlkarte ausgestellt wurde oder bereits wieder bei einer Behörde eingelangt ist.
Der Versand der Wahlkarten erfolgt durch die Gemeinden. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte möglich und empfehlenswert. 

Ausführliche Erläuterungen zu den häufigsten relevanten Wahlfragen für Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland finden Sie unter anderem auf dem Webportal des Außenministeriums. https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen-und-direkte-demokratie/haeufig-gestellte-fragen

 


Für weitere Fragen stehen Ihnen auch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gerne zur Verfügung.